AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für B2B-Kunden

Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Leistungen der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG

1.1 Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG gegenüber B2B-Kunden. Diese Bedingungen gelten als akzeptiert, sobald der Vertragspartner Kenntnis von ihnen erlangt und/oder Aufträge an die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG erteilt oder Leistungen in Anspruch nimmt.

1.2 Die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG bietet ihre Artikel aus dem Lager zu B2B-Preisen an, die für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind. Eine Tauglichkeit der Artikel für andere Nutzungen wird nur vertraglich geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

1.3 Die Artikel werden grundsätzlich nach Besichtigung gemäß dem Muster eines Ausstellungsstücks verkauft. Abweichungen in Größe, Form, Struktur und Farbe bleiben vorbehalten und sind insofern zumutbar, als sie in der Natur der verwendeten Materialien liegen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG sind freibleibend. Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Entgegennahme des Kaufpreises durch die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG.

2.2 Bestellungen seitens des Kunden gelten als bindendes Angebot und können innerhalb von drei Wochen durch die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG angenommen werden.

2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Leistungspflicht der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG auf den Lagerbestand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschränkt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager zur Selbstabholung durch den Kunden. Transportkosten und Verpackungskosten werden separat berechnet.

3.2 Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort fällig.

3.3 Schecks werden nur erfüllungshalber akzeptiert. Als Zahlungseingang gilt der Tag der endgültigen Gutschrift.

4. Lieferungen und Leistungen, Abnahme

4.1 Bei vereinbarten Lieferfristen kann der Kunde nach deren Ablauf durch Zusendung einer Mahnung die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG in Verzug setzen und eine angemessene Nachfrist setzen.

4.2 Teillieferungen oder -leistungen sind im angemessenen Umfang zulässig.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Artikel unverzüglich nach Vertragsschluss abzuholen oder bei Lieferung durch die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG anzunehmen.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager und auf Kosten des Kunden. Ein Versand erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.

5.2 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen in seiner Sphäre, lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahr.

6. Gewährleistung

6.1 Die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG verkauft Naturprodukte. Abweichungen, die auf den natürlichen Eigenschaften der Materialien beruhen, gelten nicht als Mangel, sofern die Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht erheblich eingeschränkt ist.

6.2 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Haftung

Die Haftung der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG und ihrer Erfüllungsgehilfen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Haftung besteht nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie gesetzlich angeordneter Gefährdungshaftung oder nach Maßgabe des Produkthaftpflichtgesetzes.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den verkauften Artikeln bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Besitz der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG.

Bei Vorbehaltware ist der Kunde verpflichtet, bei Übergabe an Dritte auf das fortbestehende Eigentum der Ready-2-Buy GmbH & Co. KG hinzuweisen.

9. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Ready-2-Buy GmbH & Co. KG kann auch am Sitz des Kunden klagen.

9.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, selbst wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

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